Ankündigung zur Ausschreibung von Lastflusszusagen ab dem 16.06.2014
Im Rahmen der "Festlegung der Kosten für Lastflusszusagen als volatile Kostenanteile i.S.d. § 11 Abs. 5 ARegV (KOLA)" vom 15.05.2014 hat die Bundesnetzagentur die Beschaffung von Lastflusszusagen (LFZ) neu geregelt.
Nowega schreibt ab dem 16.06.2014 Lastflusszusagen gemäß der unten veröffentlichten Geschäftsbedingungen (GBLFZ) sowie der Produktspezifikationen im Angebotsformular und in Einklang mit KOLA aus. Für die Angebotsabgabe ist das veröffentlichte Angebotsformular zu nutzen.
Angebote können bis einschließlich dem 14.07.2014 unter Einsendung an netzvertrieb@nowega.de oder per Fax an: 0251 77746-999 abgegeben werden.
Der Gesamtbedarf für Lastflusszusagen liegt je ausgeschriebenem Monat (Dezember 2014, Januar 2015 und Februar 2015) bei 2.400 Losen je 10 MWh. Die insgesamt benötige maximale gleichzeitig nutzbare Losanzahl beträgt 100.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Nowega schreibt ab dem 16.06.2014 Lastflusszusagen gemäß der unten veröffentlichten Geschäftsbedingungen (GBLFZ) sowie der Produktspezifikationen im Angebotsformular und in Einklang mit KOLA aus. Für die Angebotsabgabe ist das veröffentlichte Angebotsformular zu nutzen.
Angebote können bis einschließlich dem 14.07.2014 unter Einsendung an netzvertrieb@nowega.de oder per Fax an: 0251 77746-999 abgegeben werden.
Der Gesamtbedarf für Lastflusszusagen liegt je ausgeschriebenem Monat (Dezember 2014, Januar 2015 und Februar 2015) bei 2.400 Losen je 10 MWh. Die insgesamt benötige maximale gleichzeitig nutzbare Losanzahl beträgt 100.
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