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Kapazitätsreservierung Wasserstoff-Kernnetz

Stand 19.03.2026

Um den Hochlauf des Wasserstoffmarkts weiter zu unterstützen haben die Betreiber des Wasserstoff-Kernnetzes am 19. März 2026 einen koordinierten Prozess zur Reservierung erster Kapazitäten für das Wasserstoff-Kernetz. Detailliertere Informationen sind den unten aufrufbaren Dateien Marktinformationspaket 1 und 2 zu entnehmen. Unternehmen können damit künftig die für ihre Lieferbeziehungen benötigten Ein- und Ausspeisekapazitäten frühzeitig sichern.

Grundlage für die Reservierung bilden, die im ersten Schritt im Marktinformationspaket veröffentlichten Netz- und Kapazitätsstrukturen der Jahre 2026 bis 2030. Die ausgewiesenen Kapazitäten im Marktinformationspaket 2 stellen das initiale Kapazitätsgerüst auf Basis der in den Jahren 2026 bis 2029 in Betrieb genommenen Infrastruktur dar. Dieses ermöglicht in allen vom Wasserstoff-Kernnetz bereits erschlossenen Gebieten die Basis für einen Wasserstoff-Hochlauf. Das Kapazitätsgerüst wurde wegen der im Vorhinein unbekannten Verteilung und Verortung der Kapazitätsbedarfe unter konservativen Annahmen ermittelt. Im Rahmen der Marktentwicklung und der konkreten Verortung der Nachfragen kann sich das Kapazitätsgerüst in einem Cluster erhöhen. Es ist daher ausdrücklich vorgesehen und erwünscht, dass Anfragen gestellt werden, die das ausgewiesene Kapazitätsangebot in Angebotszonen und für clusterübergreifende Transporte überschreiten. Diese Anfragen werden durch die Netzbetreiber geprüft und können im Rahmen der Einzelfallprüfung zur bedarfsgerechten Neubewertung des Kapazitätsangebots führen. Für clusterübergreifende Transporte könnte sich hierdurch der Clearing-Preis reduzieren oder sogar entfallen, falls alle Anfragen derselben Zeitstunde bedient werden können.

Die Kapazitäts- und Clusterentwicklungen für die Folgejahre werden die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber unter Berücksichtigung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff veröffentlichen.

Kapazitäten können über ein standardisiertes Formular angefragt und auf Basis eines in der Branche abgestimmten Mustervertrages reserviert werden:
Anfrageformular (Bitte beachten Sie unbedingt dazu die unten gegebenen Hinweise!)

Nach Anfrage der Kapazitäten über das Anfrageformular erfolgt eine entsprechende Überprüfung, sofern diese positiv verläuft ist die Reservierung durch Abschluss des Mustervertrages verbindlich zwischen Betreiber des Wasserstoff-Kernnetzes und Anfragendem zu vereinbaren.

 


 

Über das Anfrageformular kann eine Anfrage für folgende Netzpunkttypen erfolgen:

Netzpunkttyp, der bei THE reserviert werden kann:

  • Clusterübergreifender Transport (CÜT)

Netzpunkttypen, die bei den Wasserstoff-Kernnetzbetreibern (WKNB) reserviert werden können:

  • Entnahmestelle zu Letztverbrauchern (NAP)
  • Grenzübergabepunkt (GÜP)
  • H₂-Terminal
  • Inländische Produktionsanlage
  • Wasserstoffspeicheranlage

Bitte wählen Sie den für Ihr Vorhaben passenden Netzpunkttyp aus und übermitteln Sie Ihre Anfrage über das bereitgestellte Anfrageformular.

Parallel zur Bearbeitung der Anfrage wird eine Know-Your-Customer-Prüfung (KYC-Prüfung) durchgeführt.

 


 

Nowega erhebt für die Reservierung ein Reservierungsentgelt.
Dieses beträgt 0,50 € pro reservierter kWh/h pro Jahr (kWh/h/a).
Weitere Details sind dem Mustervertrag zu entnehmen.

Dateien zum Download:

Marktinformationspaket 1 (DE) (vom 16.10.2025)

Marktinformationspaket 2 (DE) (vom 05.03.2026)

Marktinformationspaket 2 (EN) (vom 05.03.2026)

Anfrageformular Kapazitätsreservierung

Mustervertrag Kapazitätsreservierung

Ihr Ansprechpartner

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Christian Schräder
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