Gleichbehandlung
Diskriminierungsfreier Netzzugang
Im Zuge der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurden gemäß § 10e EnWG die Aufgaben und Befugnisse des Gleichbehandlungsbeauftragten des Unabhängigen Transportnetzbetreibers (UTB) neu gefasst und zugleich erweitert. Diesen neuen Anforderungen ist Nowega nachgekommen und hat ihre Gleichbehandlungsbeauftragte umfassend mit den entsprechenden Rechten und Mitteln ausgestattet, um so eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs aufrecht zu erhalten und fortwährend zu gewährleisten.
Nowega hat zu diesem Zwecke u.a. ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen festgelegt (Gleichbehandlungsprogramm) und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt gemacht. Die Einhaltung dieses Programms wird durch die Gleichbehandlungsbeauftragte der Nowega überwacht.
Außerdem erstellt die Gleichbehandlungsbeauftragte u.a. jährlich einen Bericht, in dem Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms dargelegt werden und legt ihn der Regulierungsbehörde spätestens zum 30. September eines Jahres vor.
Ihre Ansprechpartnerin:
| Kirsten Kliem Tel.: +49 251 77746-102 Fax: +49 251 77746-999 k.kliem@nowega.de |





























