Hier gehts zur Leitungsauskunft
Netznahe Dienstleistungen des Fernleitungsnetzbetreibers Nowega in Münster

Netztransparenz

Als Fernleitungsnetzbetreiber informieren wir transparent über alle aktuellen Maßnahmen und kommen allen Veröffentlichungspflichten nach, die sich aus dem Betrieb eines Fernleitungsnetzes ergeben.

Leitungsauskunft

Prüfen Sie, ob Ihr Bauvorhaben im Bereich unserer oder anderer Leitungen liegt.

Leitungsauskunft

Unsere Erdgashochdruckleitungen liegen unter der Erde und sind gut geschützt. Bagger allerdings können sie beschädigen. Bauunternehmer, Planungsbüros und private Bauherren sind daher gesetzlich verpflichtet, sich zu informieren, ob Versorgungsleitungen im Bereich ihres Bauvorhabens liegen. Nur so kann die Sicherheit der Leitungen gewährleistet werden.

Um das zu klären, gibt es den kostenlosen Service BIL Leitungsauskunft, der Daten zu unserem Netz und dem vieler anderer Infrastrukturbetreiber enthält.

Bau und Instandhaltung

Wir sorgen für Sicherheit und halten unser Leitungsnetz kontinuierlich instand. Hier sind die aktuellen Maßnahmen.

Bau und Instandhaltung

Um die Sicherheit unseres Leitungsnetzes und damit der Energieversorgung kontinuierlich zu gewährleisten, finden kontinuierlich Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie kleinere Baumaßnahmen statt. Hier ist eine Übersicht über die aktuellen Maßnahmen.

 

Wartungsarbeiten anderer Fernleitungsnetzbetreiber
Gemäß § 28 Abs. 4 der Anlage 1 KoV (Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen) sind wir verpflichtet, über Instandhaltungsmaßnahmen dritter Fernleitungsnetzbetreiber zu informieren, sofern diese Auswirkungen auf die Netznutzung von Nowega haben. Informationen zu den Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen von:

Netzentwicklungsplan Gas

Die Grundlage für die Entwicklung der Erdgasinfrastruktur in Deutschland.

Netzentwicklungsplan Gas

Der Netzentwicklungsplan (NEP) Gas ist die Grundlage für die Weiterentwicklung der Erdgasinfrastruktur in Deutschland. So ist gesichert, dass die Fernleitungsnetze langfristig immer an den aktuellen Bedarf angepasst sind.

Der NEP wird von allen Fernleitungsnetzbetreibern in Deutschland entwickelt, unter Einbeziehung von Öffentlichkeit und Marktteilnehmern diskutiert und von der Bundesnetzagentur genehmigt.

Weitere Informationen sowie die aktuellen NEP-Entwürfe gibt es auf der Website der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber FNB Gas.

Veröffentlichungspflichten gemäß EG Nr. 715/2009

Informationen über Netz und Dienstleistungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen.

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Informationen gemäß Art. 29, 30 NC TAR

Dokumente zu den aktuellen Tarifperioden

Informationen gemäß Art. 29, 30 NC TAR

Tarifperiode 2024
Informationen gem. Art. 30 NC TAR (Stand: 24.01.2024)
Informationen gem. Art. 29 NC TAR (Stand: 24.01.2024)
Vereinfachtes Rechenmodell gem. Art. 30 (2) b) NC TAR (Stand: 29.11.2023)
Preisblatt der Nowega GmbH für das Kalenderjahr 2024 (Stand: 24.01.2024)

Tarifperiode 2023
Informationen gem. Art. 30 NC TAR (Stand: 02.12.2022)
Informationen gem. Art. 29 NC TAR (Stand: 03.06.2022)
Vereinfachtes Rechenmodell gem. Art. 30 (2) b) NC TAR (Stand: 02.12.2022)
Preisblatt der Nowega GmbH für das Kalenderjahr 2023 (Stand: 01.12.2023)

Tarifperiode 2022
Informationen gem. Art. 30 NC TAR (Stand 02.12.2021)
Informationen gem. Art. 29 NC TAR (Stand: 07.06.2021)
Vereinfachtes Rechenmodell gem. Art. 30 (2) b) NC TAR (Stand: 02.12.2021)
Preisblatt der Nowega GmbH für das Kalenderjahr 2022 (Stand: 06.04.2022)

Tarifperiode 2021
Informationen gem. Art. 30 NC TAR (Stand: 02.12.2020)
Informationen gem. Art. 29 NC TAR (Stand: 05.06.2020)
Vereinfachtes Rechenmodell gem. Art. 30 (2) b) NC TAR (Stand: 02.12.2020)
Preisblatt der Nowega GmbH für das Kalenderjahr 2021 (Stand: 09.06.2021)
Preisblatt der Nowega GmbH für das Kalenderjahr 2021 (Stand: 06.05.2020)


Tarifperiode 2020

Informationen gem. Art. 30 NC TAR (Stand: 02.12.2019)
Informationen gem. Art. 29 NC TAR (Stand: 09.05.2019)
Vereinfachtes Rechenmodell gem. Art. 30 (2) b) NC TAR (Stand: 02.12.2019)
Preisblatt der Nowega GmbH (gültig ab 01.01.2020)

Tarifperiode 2019
Informationen gem. Art. 30 NC TAR (Stand: 28.11.2018)
Informationen gem. Art. 29 NC TAR (Stand: 26.11.2018)
Vereinfachtes Rechenmodell gem. Art. 30 (2) b) NC TAR (Stand: 01.12.2018)
Preisblatt der Nowega GmbH (gültig ab 01.01.2019)

Tarifperiode 2018
Informationen gem. Art. 30 NC TAR (Stand: 01.12.2017)
Vereinfachtes Rechenmodell gem. Art. 30 (2) b) NC TAR (Stand: 01.12.2017)
Preisblatt der Nowega GmbH (gültig ab 01.01.2018)

REMIT-Meldungen

Publizitätspflicht bei Insider-Informationen nach EU-Verordnung Nr. 1227/2011.

REMIT-Meldungen

Aus der Verordnung (EU) Nr. 1227/ 2011 (REMIT) ergeht die Publizitätspflicht bei vorliegenden Insider-Informationen. Gemäß Artikel 4 (1) geben wir diese in englischer Sprache auf entsog.eu bekannt.

Transparenzdatenbank

Informationen zu den maßgeblichen Punkten der Nowega GmbH finden Sie in unserer Transparenzdatenbank.

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Kapazitätsbuchungs-plattform

Angaben zu den Erlösen aus der Vermarktung von Kapazitäten

Kapazitätsbuchungs-plattform

Angaben zu den Erlösen aus der Vermarktung von Kapazitäten mittels einer Auktionierung auf der Kapazitäts­buchungs­plattform

Standard Reports PRISMA Capacity platform

Short and Long Term Auctions

Termine zur Kapazitätsversteigerung

Termine zur Kapazitätsversteigerung

Termine zur Kapazitätsversteigerung

Angaben über Termine von Kapazitätsversteigerungen auf der Kapazitätsbuchungsplattform gemäß § 23c Abs. 5 EnWG Nr. 2

Termine zur Kapazitätsversteigerung

Incremental Capacity-Zyklus 2023 - 2025

Incremental Capacity

Incremental Capacity-Zyklus 2023 - 2025

Incremental Capacity-Zyklus 2023 – 2025

Ab dem Incremental Capacity-Zyklus 2023 – 2025 erheben die Fernleitungsnetzbetreiber für ihre Tätigkeiten, welche auf die Übermittlung von unverbindlichen Marktnachfragen zurückgehen, eine Gebühr nach Art. 26 Abs. 11 Verordnung (EU) 2017/459 (NC CAM) in Höhe von 30.000 € je Marktgebietsgrenze, Anfrageart (neu zu schaffende Kapazität oder aufzuwertende Kapazität) und Flussrichtung. Wir weisen darauf hin, dass die Gebühr auch in Rechnung gestellt wird, wenn die Übermittlung der unverbindlichen Marktnachfrage nicht durch den Anfragenden selbst, sondern durch Dritte (bspw. durch einen angrenzenden ausländischen Fernleitungsnetzbetreiber) an die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber erfolgt (vgl. Ziffer 37 BK9-22/042).

Die Genehmigung durch die Bundesnetzagentur sowie detaillierte Informationen sind dem Beschluss BK9-22/042 zu entnehmen bzw. hier zu finden.